Für eine Urabstimmung bei den baden-württembergischen Grünen
Nun also folgt mein erster Blogeintrag. Zwei Tage später als er hätte erscheinen sollen, an den Rhytmus des Bloggens muss ich mich also noch gewöhnen.
Über Grüne ist es bekannt, dass sie sich vielleicht nicht gerne, aber immer mit Leidenschaft an internen Strukturdebatten beteiligen. Ein Dauerbrenner in diesen Strukturdebatten ist die Debatte um eine Lockerung oder gar Aufhebung der Trennung von Amt und Mandat.
Nachdem auf der letzten Landesdelegiertenkonferenz mal wieder sinnloserweise über dieses Thema diskutiert wurde, haben Nadyne Dittmann und ich mich entschieden eine Urabstimmung zu diesem Thema in Baden-Württemberg zu initiieren. Sinnlos ist die Diskussion über dieses Thema für mich vor allem deshalb, weil sie immer und immer wieder die inhaltliche Diskussion – sei es parteiintern oder in den Medien überdeckt hat.
Leichter gemacht wurde uns diese Initiative auch deshalb, weil auf der letzten LDK das Urabstimmungsstatut verändert wurde und jetzt nur noch 5 % der grünen Mitglieder in Baden-Württemberg unterschreiben müssen um eine Urabstimmung herbeizuführen.
Zuallererst geht es uns also die Diskussion zu beenden. Dafür halten wir die Urabstimmung vor allem deshalb für das richtgie Mittel, weil für viele Grüne eine Mitgliederbefragung, anders als zum Beispiel Parteitage, eine höhere Legitimität zu haben scheinen. So wurde das Ergebnis der bundesweiten Urabstimmung danach nicht mehr in Frage gestellt. Bei dieser Urabstimmung, mit der es einem Drittel der sechs Mitglieder des Bundesvorstands erlaubt wurde ein Mandat inne zu haben, stimmten in Baden-Württemberg übrigens ca. 80 % für eine Lockerung der Trennung von Amt und Mandat.
Um einen für viele akzeptablen Mittelweg zu finden, wollten wir erst die Bundesregelung direkt auf den Landesvorstand übertragen. Das hätte geheißen, dass im dreiköpfigen geschäftsführenden Landesvorstand auch einE AbgeordneteR hätte sitzen dürfen. Dieser Abgeordnete hätte nicht FraktionsvorsitzendeR sein dürfen. Letztlich haben wir uns dann aber für ein anderes Modell entschieden.
Bis jetzt durften zwar im 13-köpfigen Parteirat 50 % Abgeordnete vertreten sein, nicht aber im geschäftsführenden Landesvorstand. Diese 50 % Regelung soll nun also für den gesamten Landesvorstand gültig sein. Das heißt, dass unter den 16 Mitgliedern des Landesvorstands (3 GLV plus 13 Parteirat) höchstens 8 Abgeordnete sein dürfen. Regierungsmitglieder oder Fraktionsvorsitzende dürfen allerdings nicht Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands werden.
Warum also haben wir diese Version, die es theoretisch allen drei Mitgliedern des Landesvorstands ermöglichen würde Abgeordnete zu sein, gewählt.
1. Die Drittellösung in einem dreiköpfigen Vorstand heißt übertragen, dass derjenige, der zuerst gewählt wird ein Erstzugriffsrecht hätte. Da bei uns als erstes immer der Frauenwahlgang kommt, hätte also immer eine Frau einen Erstzugriff.
2. Das Wahlprozedere würde extrem kompliziert. Wollte man einen mandatierten Mann und es träte auch eine mandatierte Frau an, müsste man erst die Frau ablehnen um dann einen Mann wählen zu können.
Es wird auch immer wieder vorgebracht, dass bei einem mandatierten Mitglied, die anderen Mitglieder relativ schnell in ein strukturelles Ungleichgewicht fielen (d.h. der richtige Vorsitzende und die anderen), diese Einschätzung teile ich jedoch nicht.
Trotzdem halte ich es für sinnvoller die 50 % Regelung auf den Gesamtvorstand anzuwenden. Sollte dann nämlich im GLV zwei Mandatierte sitzen (dass einE MandatierteR SchatzmeisterIn wird halte ich für unwahrscheinlich aufgrund des Arbeitsaufwands), hätten die „Basismitglieder“ im Parteirat eine deutliche Mehrheit. Das heißt es würde eine Art System von Checks und Balances entstehen.
Wenn man dies mit der Bundesebene vergleicht, wo im Parteirat mit Julia Seeliger nur ein nicht mandatiertes Mitglied vertreten ist, wird man schnell sehen, dass wir in einem anderen Punkt nicht so weit wie auf Bundesebene gegangen sind, und die Trennung von Amt und Mandat für den Parteirat aufgehoben haben.
Darüberhinaus ist die von uns vorgesehene Version aber wieder an die Bundesversion angeglichen weder Fraktionsvorsitzende noch Regierungsmitglieder dürfen Mitglied im GLV werden.
Von jetzt an bis in den Sommer hoffen wir die nötigen ca 330 Unterschriften zu sammeln und sind dazu auch gerne bereit auf die Mitgliederversammlungen in grünen Kreisverbänden zu kommen und unser Projekt vorzustellen.
Soviel mal fürs Erste auf Nachfragen werde ich mit einem Update oder im Commenthread antworten.
Am 18. April 2007 um 22:01 Uhr
Ich finde die Initiative gut und vor allem auch das, was konkret zur Debatte steht. Eine Drittellösung für den GLV wäre eine sehr schlechte Lösung gewesen.
Wobei ich dort das Argument, dass dann es dann eine/n „echten“ Vorsitzende/n und eine/n zweite/n gäbe, schon zutreffend finde. Das hast du von der Tendenz her jetzt schon meistens und das würde verstärkt. Auch beim Kreisvorsitz hab ich sowas schon mehrfach festgestellt.
P.S.: Wenn’s mal ein paar Tage nicht klappt mit dem Bloggen, ist das auch nicht so wild. Hauptsache, ihr löscht nicht irgendwann das Ding, weil euch zwei Wochen nichts einfällt. Hat ein Freund von mir letztens gemacht. Fand ich sehr schade.
Am 19. April 2007 um 17:08 Uhr
Mir wird noch immer nicht so ganz klar, woran sich der Änderungsbedarf gegenüber dem Status quo festmacht – diverse LDKs sahen den ja offensichtlich auch nicht. Ob jetzt Urabstimmung oder Parteitag: gibt es nicht’s anderes, mit dem wir uns beschäftigen könnten?
Am 19. April 2007 um 18:27 Uhr
Vom Grundsatz her stimme ich Till völlig zu: Ich sehe den Änderungsbedarf persönlich auch nicht; es gab in der Vergangenheit verschiedene Situationen, in denen es sehr heilsam war, einen „fraktionsunabhängigen“ Landesvorstand zu haben; man hat so schlicht mehr und andere Möglichkeiten, politisch zu agieren.
Abgesehen davon bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass die Arbeit, die ein Landtags- oder Bundestagsmandat mit sich bringt, ein Ausfüllen des Landesvorstandsamt (jedenfalls nach bisheriger Ausprägung) nicht zulässt. Wir reden hier über 2 Jobs, bei denen wir davon ausgehen, dass sie beruflich ausfüllend sind – oder warum bezahlt der Landesverband den geschäftsführenden Landesvorstand in der Art, wie er es tut? Richtig: Weil es nicht ernsthaft möglich ist, daneben eine berufliche Karriere weiterzuführen; geschweige denn ein zeitaufwendiges Mandat wahrzunehmen (und ich glaube wir sind uns einig, dass jedenfalls hinsichtlich der Grünen Landtagsfraktion nicht von einem „Teilzeit-Parlament“ gesprochen werden kann).
Diese Konsequenzen werden in meinen Augen in der Debatte völlig ausgeblendet. Eine neue Struktur würde eine erhebliche Änderung des Aufgaben- und Arbeitspriofils und damit der Art und Weise der Ausübung des Amtes des GLV mit sich bringen. Da muss man sich schon ernsthaft fragen: Wollen wir das? Und: Wohin führt das bzw. soll das führen? Diese Fragen werden in meinen Augen – auch aufgrund der sehr ideologisch geprägten Auseinandersetzung – viel zu wenig beleuchtet.
Aber: Was den „Änderungswunsch“ der Mitglieder angeht, muss ich Johannes teilweise recht geben: Bislang hat eher das durch bestimmte Mechanismen geprägte Wahlverfahren zu und das Abstimmungsverfahren auf Landesdelegiertenkonferenzen verhindert, dass eine Änderung beschlossen wurde. Obwohl „direkt“ an der Basis eine deutlichere Mehrheit für eine Änderung wäre.
Am 21. April 2007 um 18:08 Uhr
@Till
Die Mehrheit auf dem letzten Parteitag, der darüber abgestimmt hatte, wollte eine Änderung. Es wurde allerdings ziemlich knapp die Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt.
Insbesondere mit Blick auf das Urabstimmungsergebnis in Baden-Württemberg für die Bundesregelung kann man sich schon fragen, ob das dem Willen der Mitglieder entspricht. Das Gute ist doch, dass – unabhängig davon, wie diese Urabstimmung ausgeht – die Debatte dann wirklich für einige Zeit vorbei sein wird. Eine Urabstimmung hat eben doch ganz anderes Gewicht als eine simple Parteitagsabstimmung.
@thd
Du hast mit einigem schon Recht, gerade was die Zeitkomponente angeht. Allerdings arbeitet z.B. auch Daniel heute noch nebenher und auch Andreas hat das getan. Wie es bei Petra aussieht, weiß ich nicht. So ganz Vollzeit ist das Amt also nicht. Wohl eher 50 % bis zwei Drittel.
Dazu kommt, dass es natürlich haufenweise Überschneidungen gibt, wenn man im Landtag sitzt und Landesvorsitzende/r ist. Immer auf dem aktuellen Stand sein müssen beide, ein MdL genau wie jemand im Landesvorsitz.
Wenn wir aber der Meinung sind, jemand könnte das nicht beides ausfüllen, dann wählen wir ihn oder sie einfach nicht. Es wird hier ja nur eine Option geschaffen, kein Automatismus. Ich hab auch im Fakultätsrat an der Uni immer für Optionen gekämpft, weil sie den Studenten Wahlfreiheit lassen. Diese Wahlfreiheit sollten wir uns, den Delegierten, auch zugestehen.
Am 21. April 2007 um 22:47 Uhr
Ein interessanter Punkt, der mir dabei gerade auffällt: Satzungsänderungen auf der LDK sind nur mit 2/3-Mehrheit möglich – Satzungsänderungen per Urabstimmung mit einfacher Mehrheit. Das finde ich inkonsistent – jedenfalls dann, wenn das Quorum von 2/3 heißen soll „wir wollen, dass bei einer Änderung unserer eigenen Strukturen mehr als eine knappe Mehrheit dabei ist“ (und nicht einfach nur: „wir vertrauen den Delegierten nicht (bzw. glauben nicht, dass sie so genau die Meinung der Gesamtpartei wiedergeben) und finden deswegen bei Satzungsänderungen ein höheres Quorum sinnvoll“). Die „näher-dran-am-Konsens“-Variante des Quorums müsste aber sachlich gesehen auch bei Urabstimmungen gelten – laut Urabstimmungstatut ist das jedoch nicht so.
Am 21. April 2007 um 22:53 Uhr
Noch was: Zu Henning und den Wahlfreiheiten – ich finde das eine ziemlich verlogene Argumentation (die jetzt weniger dich betrifft als z.B. Kretschmann). Institutionen, Strukturen usw. sind ja gerade dazu da, um bestimmte Wahlfreiheiten einzuschränken und nicht bei jeder einzelnen Abstimmung etc. an Mehrheiten zu hängen (da kann jetzt die Demokratietheoriedebatte eingefügt werden). Die Frauenquote beispielsweise schränkt die Wahlfreiheiten der Delegierten massiv ein, hat aber einen Sinn – ohne Quote schlagen informelle Strukturen zu, die letztlich bestimmte Machtverhältnisse festschreiben. Und ähnlich sieht das auch bei ganz anderen Entscheidungen aus. Die Entscheidungsfreiheit der Delegierten bewegt sich immer in einem bestimmten Rahmen. Und da ist es mir lieber, der wird explizit gemacht und geregelt statt einerseits zu sagen „Wahlfreiheit“ und andererseits dann doch informelle Effekte zu haben, die sich mal eben durchsetzen – beispielsweise glaube ich kaum, dass es möglich wäre, einen von der Fraktion mit einem Votum versehenen Abgeordneten nicht zum Vorsitzenden zu wählen, egal wer sonst noch antritt – zu viele Delegierte bekommen dann Angst vor „Gesichtsverlust“ o.ä. und vergleichen dann nicht mehr die Personen und deren Kompetenzen miteinander, sondern nur noch die Außenwirkung. Diese informellen und vielleicht nicht einmal intendierten Effekte gibt es – aber sie werden von denen, die darauf angewiesen sind, gerne mal geleugnet …
Am 22. April 2007 um 11:41 Uhr
Till hat glaube ich das wichtigste zum Thema „Wahlfreiheit“ gesagt – kann ich genau so unterschreiben.
Beispielhaft möchte ich daran erinnern, wie mit Rezzo Schlauch nach seiner Flugmeilenaffäre umgegangen wurde – „Samthandschuhe“ ist da noch fast untertrieben. Allein, weil man ja „die Fraktionsspitze“ nicht beschädigen durfte…
Am 26. April 2007 um 14:33 Uhr
Dass man unterschiedliche Meinung zum Thema Trennung von Amt und Mandat hat, finde ich OK. Ich war selbst übrigens mal Gegner einer Lockerung , habe meine Meinung aber im Laufe der bundesweiten Urabstimmungskampagne geändert, weil mich die Argumente dafür mehr überzeugt haben.
Es sind vor allem zwei Dinge, die mich dazu bewogen haben diese Urabstimmung anzugehen.
Der Erste: Ich glaube, dass eine große Mehrheit in Ba-Wü (auch mehr als 2/3) für eine Lockerung ist.
Der Zweite: Mir geht die ewige Beschäftigung auf diversen Parteitagen, die leider mehr ideologisch verbohrt als sachlich fundiert geführt wird, wirklich auf den Geist.
Diese Diskussion hindert uns immer wieder daran wirkliche politische Inhalte zu diskutieren – das finde ich schade.
Am 29. April 2007 um 18:15 Uhr
Johannes, ich glaube auch, dass eine Mehrheit für eine Lockerung ist – und halte die von Euch vorgeschlagenen Satzungsänderung trotzdem für unsinnig. (Und natürlich hindert eine Urabstimmungsinitative, egal wie sie ausgeht, niemanden daran, dieses oder ein ähnliches Thema auf einer LDK zum Thema zu machen …)