„Sieg des Rechtsstaats“
Dieses Zitat des Linkspartei-Abgeordneten Bodo Ramelow klingt vielleicht etwas hochgegriffen – oder sollte es zumindest. Eigentlich doch eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, dass die deutschen „Verfassungsschützer“ an Gesetz und Verfassung gebunden sind und nicht jeden beliebigen Politiker beobachten können, nur weil er eine kritische Meinung vertritt.
Allerdings: Traurig, dass es dazu einmal mehr einer Gerichtsentscheidung bedurfte – oder vielmehr: Bezeichnend für das gegenwärtige Vorgehen von Geheimdiensten und Polizei in Deutschland. Man erinnere sich nur an die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs zu den „terroristischen Vereinigungen“ gegen eine Bundesanwaltschaft, die offenen Auges rechtswidrig gehandelt hatte.
Das bestätigt einmal mehr, dass gegenüber staatlichen Sicherheitsbehörden ein grundsätzliches Misstrauen angebracht ist. Ein Vertrauensvorschuss hinsichtlich ihrer Rechtsstaatlichkeit, wie von konservativen Sicherheitsstaats-Advokaten oft genug eingefordert, verbietet sich hier jedenfalls von vornherein.
Ein wirklicher Sieg des Rechtsstaats wäre wohl eher in einer lückenloseren Kontrolle der Sicherheitsbehörden zu erblicken – damit könnte man, um eines der Lieblingsworte unseres Herrn Innenminister zu gebrauchen, präventiv gegen rechtswidriges Behördenverhalten vorgehen. Nur: Von einem solchen „Sieg“ sind wir leider meilenweit entfernt. Und fahren momentan in die falsche Richtung.