<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Auf einem Auge blind?</title>
	<atom:link href="http://www.gruenesfreiburg.de/2008/01/25/auf-einem-auge-blind/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.gruenesfreiburg.de/2008/01/25/auf-einem-auge-blind/</link>
	<description>grün-freiburgerischer blick auf freiburg, deutschland und die welt. oder umgekehrt.</description>
	<lastBuildDate>Tue, 20 Dec 2011 23:01:37 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.1.3</generator>
	<item>
		<title>Von: Filtor</title>
		<link>http://www.gruenesfreiburg.de/2008/01/25/auf-einem-auge-blind/comment-page-1/#comment-243</link>
		<dc:creator>Filtor</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jan 2008 12:40:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.gruenesfreiburg.de/2008/01/25/auf-einem-auge-blind/#comment-243</guid>
		<description>Die Verhandlungsf&#252;hrung des Richters wirkte in der Tat krass voreingenommen. Zeugen, deren Aussagen von denen der Polizisten abwichen, wurden ziemlich angegangen. Ein paar Mal hat er bei Nachfragen des Angeklagten sogar mit den Augen gerollt. Der BZ-Redakteur hat in seinem Bericht vom Samstag recht: vom ersten Verhandlungstag an schien f&#252;r den Richter der Ausgang festzustehen. Selbst die Bedrohung, die au&#223;er dem angeblich bedrohten Hundef&#252;hrer keiner der 16 Zeugen geh&#246;rt hat, auch nicht seine eigenen Kollegen, hat er f&#252;r bewiesen erachtet. Er lie&#223; sogar den Satz fallen, dass er davon ausgehe, &quot;dass Polizeibeamte vor Gericht die Wahrheit sagen&quot;. Deshalb schloss er sich dem Pl&#228;doyer des Staatsanwalts &quot;voll und ganz&quot; an, w&#228;hrend er den Verteidiger beschimpfte (der hatte von &quot;willk&#252;rlicher Staatsgewalt&quot; gesprochen). Der Staatsanwalt war ja sogar zynisch genug um zu erkl&#228;ren, die &quot;Uneinsichtigkeit&quot; des Angeklagten und das Schicksal der armen Polizistin, die nun &#252;ber neun Monate mit dem Rassismus-Vorwurf leben musste, verlangten eine sch&#228;rfere Strafe.

Zum Hundeeinsatz: nach der Beweisaufnahme war noch immer unklar, wieso die Polizisten nicht ruhig mit O. die Stra&#223;e &#252;berqueren und dort beim Sohn in Ruhe kl&#228;ren konnten, wer nun &quot;Zeuge&quot; ist. Dass sie sich f&#252;r den Personalausweis pl&#246;tzlich nicht mehr interessierten, als O. &#252;berw&#228;ltigt war und am Boden lag, deutet ohnehin an, dass ihre Version vielleicht nicht ganz stimmig ist. Ich glaube, nach den brutalen Hundebissen waren die Beamten selbst etwas geschockt und merkten, dass sie (bzw. einer von ihnen) &#252;berreagiert hatte(n).

Juristisch blieb v&#246;llig unklar, wieso der Hundeeinsatz erforderlich oder gar angemessen h&#228;tte sein k&#246;nnen. Weder die StPO noch das Polizeigesetz (&lt;a href=&quot;http://dejure.org/gesetze/PolG/52.html&quot;&gt;vgl. § 52&lt;/a&gt;) geben eine Grundlage her f&#252;r eine Vollstreckung der Identit&#228;tsfeststellung um jeden Preis. Zumal O. nach den Aussagen der Zeugen erkennbar ungef&#228;hrlich war und nicht einmal Anstalten machte, wegzurennen. In einem vergleichbaren Fall w&#228;re vermutlich jeder zivile Hundehalter wegen gef&#228;hrlicher K&#246;rperverletzung angeklagt worden (denn selbst eine Notwehrlage w&#228;re nur eingebildet gewesen, zudem war die Reaktion eines T&#228;ters exzessiv und er hatte sich vorher hochger&#252;stet, indem er ohne Grund den Hund aus dem Kofferaum holte).

Schon ein kleiner Skandal. Immerhin gibt es einen ziemlich kritischen Bericht bei &lt;a href=&quot;http://tv-suedbaden.de/default.aspx?ID=2107&amp;showNews=176143&quot;&gt;TV-S&#252;dbaden&lt;/a&gt;. Mal sehen, wie es weitergeht. Schlechter kann die Berufung allerdings wohl kaum ausgehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verhandlungsf&#252;hrung des Richters wirkte in der Tat krass voreingenommen. Zeugen, deren Aussagen von denen der Polizisten abwichen, wurden ziemlich angegangen. Ein paar Mal hat er bei Nachfragen des Angeklagten sogar mit den Augen gerollt. Der BZ-Redakteur hat in seinem Bericht vom Samstag recht: vom ersten Verhandlungstag an schien f&#252;r den Richter der Ausgang festzustehen. Selbst die Bedrohung, die au&#223;er dem angeblich bedrohten Hundef&#252;hrer keiner der 16 Zeugen geh&#246;rt hat, auch nicht seine eigenen Kollegen, hat er f&#252;r bewiesen erachtet. Er lie&#223; sogar den Satz fallen, dass er davon ausgehe, &#8222;dass Polizeibeamte vor Gericht die Wahrheit sagen&#8220;. Deshalb schloss er sich dem Pl&#228;doyer des Staatsanwalts &#8222;voll und ganz&#8220; an, w&#228;hrend er den Verteidiger beschimpfte (der hatte von &#8222;willk&#252;rlicher Staatsgewalt&#8220; gesprochen). Der Staatsanwalt war ja sogar zynisch genug um zu erkl&#228;ren, die &#8222;Uneinsichtigkeit&#8220; des Angeklagten und das Schicksal der armen Polizistin, die nun &#252;ber neun Monate mit dem Rassismus-Vorwurf leben musste, verlangten eine sch&#228;rfere Strafe.</p>
<p>Zum Hundeeinsatz: nach der Beweisaufnahme war noch immer unklar, wieso die Polizisten nicht ruhig mit O. die Stra&#223;e &#252;berqueren und dort beim Sohn in Ruhe kl&#228;ren konnten, wer nun &#8222;Zeuge&#8220; ist. Dass sie sich f&#252;r den Personalausweis pl&#246;tzlich nicht mehr interessierten, als O. &#252;berw&#228;ltigt war und am Boden lag, deutet ohnehin an, dass ihre Version vielleicht nicht ganz stimmig ist. Ich glaube, nach den brutalen Hundebissen waren die Beamten selbst etwas geschockt und merkten, dass sie (bzw. einer von ihnen) &#252;berreagiert hatte(n).</p>
<p>Juristisch blieb v&#246;llig unklar, wieso der Hundeeinsatz erforderlich oder gar angemessen h&#228;tte sein k&#246;nnen. Weder die StPO noch das Polizeigesetz (<a href="http://dejure.org/gesetze/PolG/52.html">vgl. § 52</a>) geben eine Grundlage her f&#252;r eine Vollstreckung der Identit&#228;tsfeststellung um jeden Preis. Zumal O. nach den Aussagen der Zeugen erkennbar ungef&#228;hrlich war und nicht einmal Anstalten machte, wegzurennen. In einem vergleichbaren Fall w&#228;re vermutlich jeder zivile Hundehalter wegen gef&#228;hrlicher K&#246;rperverletzung angeklagt worden (denn selbst eine Notwehrlage w&#228;re nur eingebildet gewesen, zudem war die Reaktion eines T&#228;ters exzessiv und er hatte sich vorher hochger&#252;stet, indem er ohne Grund den Hund aus dem Kofferaum holte).</p>
<p>Schon ein kleiner Skandal. Immerhin gibt es einen ziemlich kritischen Bericht bei <a href="http://tv-suedbaden.de/default.aspx?ID=2107&amp;showNews=176143">TV-S&#252;dbaden</a>. Mal sehen, wie es weitergeht. Schlechter kann die Berufung allerdings wohl kaum ausgehen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

