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	<title>Kommentare zu: &#8222;Heuchelei&#8220; und Atmosph&#228;renschutz rund ums &#8222;Bermuda-Dreieck&#8220;</title>
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	<description>grün-freiburgerischer blick auf freiburg, deutschland und die welt. oder umgekehrt.</description>
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		<title>Von: till we *) . Blog &#187; Blog Archive &#187; Kurzeintrag: Alkoholverbote</title>
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		<dc:creator>till we *) . Blog &#187; Blog Archive &#187; Kurzeintrag: Alkoholverbote</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Feb 2008 13:47:45 +0000</pubDate>
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		<description>[...] besucht. Kontrovers genug dazu war sie ohne Zweifel. Eine ausf&#252;hrliche Einsch&#228;tzung gibt es bei Thorsten &#8211; der nicht mit vorsichtiger Kritik an der gr&#252;nen Fraktion [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] besucht. Kontrovers genug dazu war sie ohne Zweifel. Eine ausf&#252;hrliche Einsch&#228;tzung gibt es bei Thorsten &#8211; der nicht mit vorsichtiger Kritik an der gr&#252;nen Fraktion [&#8230;]</p>
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		<title>Von: blog.konstantin- goerlich.de &#187; Blog Archive &#187; Ablenkungsverordnung.</title>
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		<dc:creator>blog.konstantin- goerlich.de &#187; Blog Archive &#187; Ablenkungsverordnung.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Feb 2008 12:26:05 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Das stellt Thorsten (gruenesfreiburg.de) in seinem Bericht fest. Lesenswert, besonders f&#252;r alle, die wie ich nicht selbst teilnehmen konnten. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Das stellt Thorsten (gruenesfreiburg.de) in seinem Bericht fest. Lesenswert, besonders f&#252;r alle, die wie ich nicht selbst teilnehmen konnten. [&#8230;]</p>
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		<title>Von: Filtor</title>
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		<dc:creator>Filtor</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Feb 2008 12:24:11 +0000</pubDate>
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		<description>Ein Ko-Referat zum Rechtlichen (§ 10 Abs. 1 Polizeigesetz, der gesetzlichen Grundlage der Verordnung): Rubsamen offenbarte auf dem Podium ein bisschen Unsachverstand, als er sinngem&#228;&#223; sagte: &quot;Fast 50% der Straft&#228;ter waren alkoholisiert - eine abstrakte Gefahr ist also belegt.&quot; Ein Schuh w&#228;re da nur umgekehrt draus geworden: bei einem nachweisbar relevanten Prozentsatz von Alkoholkonsumenten (nicht Betrunkenen: die Verordnung verbietet ja bereits den ersten Schluck aus der Bierflasche - bzw. sogar das Mitf&#252;hren in Konsumabsicht), die auch Straftaten begehen. Der wird nie ermittelt, d&#252;rfte aber auch im &quot;Bermudadreieck&quot; nur knapp &#252;ber Null liegen. Es gibt schlicht, wie Hefendehl sagte, keine Kausalit&#228;t zwischen Alkohol und Gewalt. 

Deswegen ist die Verordnung rechtswidrig: § 10 Abs. 1 PolG erlaubt kein Verbot von Verhaltensweisen, die nach verbreitetem Vorurteil vielleicht irgendwie mit Gewalt zusammenh&#228;ngen, aber legal und vollkommen sozialad&#228;quat sind. Und die nur in extremen Ausnahmef&#228;llen zu rechtswidrigen Folgehandlungen f&#252;hren. Gegen die wenigen Pr&#252;gler helfen konkrete Einzelma&#223;nahmen. 

Man kann das, z. B. als Wirt oder Puritaner, aus &#246;konomischen oder moralischen Gr&#252;nden ablehnen, aber in der &#214;ffentlichkeit Alkohol zu konsumieren geh&#246;rt zur rechtlich nicht einschr&#228;nkbaren Freiheit aller B&#252;rgerinnen und B&#252;rger. Pauschale Alkoholverbote sind rechtswidrige Law and Order-Politik.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Ko-Referat zum Rechtlichen (§ 10 Abs. 1 Polizeigesetz, der gesetzlichen Grundlage der Verordnung): Rubsamen offenbarte auf dem Podium ein bisschen Unsachverstand, als er sinngem&#228;&#223; sagte: &#8222;Fast 50% der Straft&#228;ter waren alkoholisiert &#8211; eine abstrakte Gefahr ist also belegt.&#8220; Ein Schuh w&#228;re da nur umgekehrt draus geworden: bei einem nachweisbar relevanten Prozentsatz von Alkoholkonsumenten (nicht Betrunkenen: die Verordnung verbietet ja bereits den ersten Schluck aus der Bierflasche &#8211; bzw. sogar das Mitf&#252;hren in Konsumabsicht), die auch Straftaten begehen. Der wird nie ermittelt, d&#252;rfte aber auch im &#8222;Bermudadreieck&#8220; nur knapp &#252;ber Null liegen. Es gibt schlicht, wie Hefendehl sagte, keine Kausalit&#228;t zwischen Alkohol und Gewalt. </p>
<p>Deswegen ist die Verordnung rechtswidrig: § 10 Abs. 1 PolG erlaubt kein Verbot von Verhaltensweisen, die nach verbreitetem Vorurteil vielleicht irgendwie mit Gewalt zusammenh&#228;ngen, aber legal und vollkommen sozialad&#228;quat sind. Und die nur in extremen Ausnahmef&#228;llen zu rechtswidrigen Folgehandlungen f&#252;hren. Gegen die wenigen Pr&#252;gler helfen konkrete Einzelma&#223;nahmen. </p>
<p>Man kann das, z. B. als Wirt oder Puritaner, aus &#246;konomischen oder moralischen Gr&#252;nden ablehnen, aber in der &#214;ffentlichkeit Alkohol zu konsumieren geh&#246;rt zur rechtlich nicht einschr&#228;nkbaren Freiheit aller B&#252;rgerinnen und B&#252;rger. Pauschale Alkoholverbote sind rechtswidrige Law and Order-Politik.</p>
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