Studiengebühren-Befreiung: Uni Freiburg will in die 2. Instanz
Wenn es nach der Uni Freiburg bzw. ihrem Rektorat geht, ist die Sache noch nicht zu Ende: Heute erreichte mich ein Brief des Verwaltungsgerichts Freiburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Universität Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (in anderen Bundesländern: „Oberverwaltungsgericht“) gestellt hat.
Ein Schritt, der angesichts der umstrittenen Aufassung des Gerichts hinsichtlich der Verpflichtung der Universität Freiburg, überhaupt Befreiungsregelungen vorzusehen, zu erwarten gewesen war: Die Universität Freiburg strebt hierzu eine landesweite Klärung an. Neben der Universität Konstanz befindet sich nämlich keine der anderen baden-württembergischen Universitäten im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Freiburg.
[Update 23.05.2008] Der VGH hat die Berufung inzwischen zugelassen.
Am 3. April 2008 um 16:53 Uhr
[…] Ein wie ich finde „mutiger“ Schritt, da die Universität mit dieser Praxis eindeutig gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg verstößt, das die Universität zum Erlass von Befreiungsregelungen verpflichtet hatte. Wobei dazu gesagt werden muss, dass besagtes Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da die Uni versucht, in Berufung zu gehen. […]