Uni Freiburg setzt „Hochbegabtenbefreiung“ gänzlich aus
Wie ich heute erst über den „Studi-Newsletter“ erfahren habe, setzt die Universität Freiburg die Befreiung von „Hochbegabten“ von den Studiengebühren bis zur Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs aus.
Ein wie ich finde „mutiger“ Schritt, da die Universität mit dieser Praxis eindeutig gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg verstößt, das die Universität zum Erlass von Befreiungsregelungen verpflichtet hatte. Wobei dazu gesagt werden muss, dass besagtes Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da die Uni versucht, in Berufung zu gehen.
Wer also der Auffassung ist, von Studiengebühren befreit werden zu müssen, kann im nächsten Semester wohl mit beinahe garantierten Erfolgsaussichten gegen die Universität klagen – entschieden wird über diese Klagen nämlich zunächst vom Freiburger Verwaltungsgericht.
Update [03.04.2008] Ergänzung um den Satz, der klarstellt, dass das angesprochene Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Hätte mir auch früher auffallen können, dass das fehlt…
Am 22. März 2008 um 20:43 Uhr
In der PM der Uni steht, „auch neue Anträge können bis zur Entscheidung des VGH nicht mehr gestellt werden“. Das ist rechtlich falsch und vermutlich eine bewusst zur Abschreckung eingesetzte Fehlinformation, oder?
Am 25. März 2008 um 11:21 Uhr
Das kann man wohl so sehen. Einstweilige Verfügung anstrengen? ;)
Am 25. März 2008 um 17:43 Uhr
da hab ich mich doch neulich schon bei fudder drüber aufgeregt … am 28.2. kam das dort …
http://fudder.de/artikel/2008/02/28/uni-setzt-iq-regelung-bis-zu-neuem-urteil-aus/
Am 26. März 2008 um 11:31 Uhr
Thorsten, Rechtsexperte, heißt dieser Satz auf der Homepage der Uni:
„Ungeachtet dessen bleiben die bisher gefällten positiven Entscheidungen über Anträge auf Befreiung von der Gebührenpflicht aufgrund weit überdurchschnittlicher Begabung bestandskräftig, d. h. die bereits per Bescheid gewährten Befreiungen von der Gebührenpflicht werden nicht aufgehoben.“, dass alle die bisher freigestellt wurden auch im SoSe freigestellt werden oder gilt dies nur für die IQ befreiten.
Am 26. März 2008 um 14:52 Uhr
Den „Experten“ weise ich zurück, aber dennoch: Das gilt nur für solche Bescheide, die länger als ein Semester gelten und damit soweit ich weiß nur für die sog. „IQ-Befreiungen“. Die Befreiungen, die wegen Förderung durch ein Studienförderwerk gewährt wurden, waren soweit ich das weiß jeweils auf ein Semester befristet und mussten dann neu beantragt (und auch beschieden) werden.
Am 26. März 2008 um 15:31 Uhr
Jup, genauso ist es.
Eine von mir ironisch formulierte Anfrage bei der Uni brachte genau das selben raus. Besonders schön, die antwort kommt in feinstem beamtendeutsch