Stammzellenentscheidung des Bundestags – Kurzeintrag

Ich fand es ganz interessant mal durch die Abstimmungslisten zur Stammzellen-Entscheidung des Bundestags zu schauen.

Für Grüne besonders interessant:

  • Kein Grüner hat für eine völlige Liberalisierung gestimmt. Diese wurde mit 26 Ja-Stimmen, 443 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt.
  • 13 Grüne, unter ihnen Alex Bonde und Sylvia Kotting-Uhl haben zusammen mit 88 CDU/CSUlern, 6 SPDlern, 1 FDPler (Konrad Schily, dessen Bruder Otto übrigens, mit dem Großteil der FDP für eine komplette Liberalisierung gestimmt hat) und 10 Linken für ein komplettes Verbot der Stammzellforschung diskutiert. (Ja-Stimmen insgesamt: 118, 442 Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen – also auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt)
  • Nur eine Grüne (Uschi Eid) stimmte für die letztlich erfolgreiche Verschiebung des Stichtags (angenommen mit 346 Ja-Stimmen, 228 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen), die anderen stimmten dagegen oder enthielten sich, vor allem deshalb weil es einen Antrag zahlreicher Grüner unter Federführung von Priska Hinz, aber auch von Vertretern anderer Fraktionen gab, der für eine Beibehaltung des bisherigen Stichtags plädierte.

Ich selbst hätte evtl. auch für ein Verbot gestimmt, müsste mich davor aber definitiv nochmal auf den letzten Stand bringen, ist eine Weile, dass ich mich eingehend damit beschäftigt habe. Die Debatte habe ich leider nicht sehen können, aber wenn die Fraktionen den Fraktionszwang aufheben, sind diese immer besonders interessant. Könnte gut sein, dass die Presse mal wieder von einer „Sternstunde des Parlamentarismus“ spricht. Es ist aber gut zu sehen, dass bei Entscheidungen wie dieser die Parteien tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle spielen.

UPDATE: Auf der Seite der grünen Bundestagsfraktion gibt es die Reden von Volker Beck (einem Befürworter des kompletten Verbots) und Priska Hinz. Bei der Rede von Volker Beck kann ich mir vorstellen, dass diese innerparteiliche Debatten auslösen könnte, da man mit der selben Argumentation auch Abtreibung ablehnen kann.

4 Kommentare zu “Stammzellenentscheidung des Bundestags – Kurzeintrag”

  1. Till Westermayer

    Interessant, dass ich mich mal mit Uschi Eid einig sehe …

  2. Filtor

    Es grenzt an Menschenverachtung, wie V. Beck und andere einen Zellhaufen (!) mit einem fühlenden und denkenden Individuum gleichsetzen. Es steckt auch eine gehörige Portion Biologismus dahinter, wenn jemand wirklich meint, die „genetische Identität“ mache einen Menschen aus (man befrage übrigens mal eineiige Zwillinge zu diesem Thema). Bei der Stammzellenforschung von „Tötung“ zu sprechen, ist m. E. nicht nur falsch, sondern auch gefährlich. Für die anderen Debatten, die V. Beck anspricht (Luftsicherheitsgesetz, „Rettungsfolter“ etc.), erweist er den AnhängerInnen der absoluten Uneinschränkbarkeit der Menschenwürde mit dieser verharmlosenden Gleichsetzung nämlich einen Bärendienst.

  3. Filtor

    Nachtrag, um insbesondere mich selbst davon zu überzeugen, dass meine persönliche Abneigung gegen den arroganten Selbstdarsteller V. Beck nicht meine Wahrnehmung trübt: Die Rede von Monika Knoche (Linke) nimmt die selbe Gleichsetzung vor, sie trifft der selbe Vorwurf der Verharmlosung wirklicher Menschenwürdeverletzungen. Was nicht heißt, dass es nicht allgemein richtig wäre zu sagen: „Wir müssen der Selbstverwertung des Menschen entgegentreten.“ und „Ich trete für die prinzipielle Zweckfreiheit des menschlichen Lebens ein, egal wie und wo es sich zeigt“. Das hätte man in vielen Politikfeldern zu beherzigen – aber die Stammzellenforschung ist kein gutes Beispiel.

  4. thd

    Ohne in der Debatte selbst gerade Position beziehen zu wollen (bzw. zu können – das bedürfte noch einiges intensiven Nachdenkens):

    Von der gleichen Rechtsfolge („Unantastbarkeit“ der Menschenwürde) auf die „Gleichwertigkeit“ des Geschützten zu schließen halte ich – zumal bei einer „absoluten“ Rechtsfolge für unzulässig: Mehr als „unanstatbar“ geht eben nicht.

    Erläuterndes Beispiel: Es scheint eingängig, dass ein fünffacher Mord schlimmer ist als ein einfacher Mord – bestraft wird der Täter trotzdem „nur“ mit lebenslänglich – das hat aber auch nichts damit zu tun, dass ein Mensch im Verhältnis „mehr“ wert wäre als fünf Menschen. Auch ist einminütiges Foltern sicherlich weniger schlimm als tagelanges Foltern – trotzdem berühren beide Handlungen (zu Recht) gleichermaßen die „unantastbare“ Menschenwürde und sind gleichermaßen verboten.

    Die Frage kann also nicht sein: „Ist dieser ‚Zellhaufen‘ (eine übrigens sehr wertfreie Bezeichnung…) ‚gleich viel‘ wert wie ein Mensch?“, sondern: „Ist er den absoluten Schutz der „Unantastbarkeit“ wert – oder nicht?“. Diese Frage muss für sich gesondert beantwortet werden – ohne den Blick verzerrende „Rechtsgut-Gleichsetzungen“, wie Filtor sie vornimmt.

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