Studiengebührenbefreiung: VGH lässt Berufung zu

In der Kürze liegt die Würze: Wegen „grundsätzlicher Bedeutung“ der Frage, „ob die Hochschulen und Berufsakademien beim Vorliegen der in § 6 Abs. 1 S. 3 LHGebG genannten tatbestandlichen Voraussetzungen im Grundsatz verpflichtet sind, von der Studiengebührenpflicht zu befreien, und hiervon nur in Ausnahmefällen absehen dürfen“ hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf Antrag der Universität Freiburg die Berufung zugelassen.

Und zwar zu diesem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg.

Damit ist die Universität Freiburg jedenfalls mit ihrem Versuch gescheitert, die Berufung außerdem auf „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ des Verwaltungsgerichts oder „besondere rechtliche Schwierigkeiten“ zu stützen, wie sie es in ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung getan hatte.

Jetzt hat die Uni erst mal einen Monat Zeit, ihre Berufung zu begründen – dann darf ich erwidern. Und dann geht’s irgendwann nach Mannheim…

Ein Kommentar zu “Studiengebührenbefreiung: VGH lässt Berufung zu”

  1. GruenesFreiburg » Blog Archiv » Studiengebühren-Befreiung: Uni Freiburg will in die 2. Instanz

    […] Ein Schritt, der angesichts der umstrittenen Aufassung des Gerichts hinsichtlich der Verpflichtung der Universität Freiburg, überhaupt Befreiungsregelungen vorzusehen, zu erwarten gewesen war: Die Universität Freiburg strebt hierzu eine landesweite Klärung an. Neben der Universität Konstanz befindet sich nämlich keine der anderen baden-württembergischen Universitäten im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Freiburg. [Update 23.05.2008] Der VGH hat die Berufung inzwischen zugelassen. […]

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