Hessische Studiengebühren verfassungsmäßig (?)
Soeben hat der hessische Staatsgerichtshof (das „Landesverfassungsgericht“ Hessens) die dortigen (inzwischen fast wieder abgeschafften) Studiengebühren für vereinbar mit der Landesverfassung erklärt. Eine Entscheidung, die mehr als nur begründungsbedürftig sein dürfte – und die 5 der 11 RichterInnen nicht teilten. Eine denkbar knappe Entscheidung also – und eine Entscheidung, der jedenfalls der Verdacht anhaftet, sie könnte mehr von politischen als von rechtlichen Erwägungen getragen sein. Vielleicht ist die „herrschende Meinung“ hier einmal mehr weniger dank ihrer Überzeugungskraft herrschend – als vielmehr schlicht die „Meinung der Herrschenden“.
Dies alles aber bislang ein Urteil meinerseits „prima facie“, also dem ersten Anschein der Entscheidung nach. Wenn ich mich dann durch die Begründung gearbeitet habe (sobald diese veröffentlicht wird), gibt’s ein Update.
[Update 1, 11.06.2008, 14:51 Uhr] Das Urteil ist inzwischen zu haben. Ab Seite 100 beginnt übrigens das Sondervotum der 5 unterlegenen RichterInnen.
Am 11. Juni 2008 um 12:06 Uhr
Es gibt gerichtliche Fehlentscheidungen (vgl. VG Freiburg zum „Freiburger Kessel“), peinlich bis absurd falsche Entscheidungen (vgl. BVerfG zum Inzestverbot), und offene Verfassungsbrüche durch politisch motivierte Gerichte. Letzteres scheint hier der Fall zu sein. Wenn nicht einmal so eindeutige Gebote wie die in der Hessischen Landesverfassung angeordnete Gebührenfreiheit mehr eingehalten werden müssen, kann man auch zur blanken Machtausübung übergehen und den Rechtsbetrieb ganz einstellen.
Am 11. Juni 2008 um 16:03 Uhr
[…] einem augenscheinlich politisch motivierten 6:5-Urteil des Landesverfassungsgerichts – gerade gescheitert. Bleibt der politische Weg, der im zweiten Anlauf dann vielleicht auch mal […]
Am 13. Juni 2008 um 11:21 Uhr
Der Kommentator der Sueddeutschen Zeitung spricht erfreulich offen von (strafbarer) Rechtsbeugung:
„Gebeugtes Recht ist Hessen recht
Ein Varieté ist öde im Vergleich zum Hessischen Staatsgerichtshof. Die Richter dort sind mehrheitlich große Zauberer. Mit einem erstaunlichen Trick machen sie aus armen Leuten reiche Leute. Die Logik, mit der das Gericht die Studiengebühren in Hessen für verfassungsgemäß erklärt hat, sieht so aus: Wer viel Geld hat, ist in einer wirtschaftlich guten Lage und kann die Gebühren zahlen. Und wer wenig Geld hat? Den muss man eben zwingen, sich zu verschulden. Dann hat auch er genug Geld.
Anders als in anderen Bundesländern konnten sich Gebührengegner in Hessen bisher auf einen bewundernswert klar formulierten Satz in der Landesverfassung berufen. Demnach ist nicht nur der Schulbesuch unentgeltlich, sondern auch das Studium. In einem Zusatz heißt es zwar, Schulgeld könne verlangt werden, wenn dies die wirtschaftliche Lage des Schülers oder der Eltern gestatte. Daraus lässt sich das Recht ableiten, Gebühren für Wohlhabende einzuführen. Aber für Arme? Dafür mussten die Richter die Verfassung mit juristischer Magie so lange traktieren, bis sie nun behaupten können, durch Kredite sei das Problem gelöst. Mittellose Studenten hätten ja Anspruch auf ein – für manche sogar zinsfreies – Darlehen. Das Studium scheitere also nicht am Geld. So kann man politisch argumentieren; der triumphierende Roland Koch hat seit jeher auf die Darlehen verwiesen, auch andernorts beruft sich die Union darauf. Aber mit Wortlaut und Sinn der Verfassung in Hessen hat dies nichts zu tun. Von einem Zwang zur Verschuldung steht dort nichts.
Eine starke Minderheit der Richter hat sich geweigert, das Urteil mitzutragen. Ihr abweichendes Votum entlarvt den faulen Zauber ihrer Kollegen.“
Am 13. Juni 2008 um 17:54 Uhr
Ein klassisches Beispiel für die alte Juristenweisheit, dass es entscheidender ist, wer ein Gesetz auslegt, als was im Gesetz steht. Das Verfahren der Richter-Benennung erscheint mir (nicht nur in Hessen) fragwürdig:
Artikel 130 Abs. 1 und 2 sieht neben 5 Berufsrichter, 6 Richter vor, die entsprechend der WP des Landtags gewählt werden. Und: Die Wiederwahl aller ist möglich (Abs. 3)! Eine Regelung, die es im Interesse richterlicher Unabhängigkeit beim BVerfG nicht gibt.
Seltsame Rechtssprechung gibts auch in BaWü
Hier handelte es sich schonmal um einen plötzlichen Verlust der Mathe-Kenntnisse der Richter am Staatsgerichtshof: http://www.wahlrecht.de/news/2007/24.htm
Verbunden mit dem Unvermögen sinnvolle Kriterien aufzustellen: http://www.wahlrecht.de/news/2007/25.htm
Einer der Richter heißt W. Jäger.
Im Falle des Inzest-Verbots glaube ich, dass hier in Zukunft mit einer Revidierung zu rechnen ist. Die Entscheidung ist einfach zu absurd und wurde auch so kommentiert. Für die Betroffenen ist das natürlich kein Trost.