„Wir haben’s ja gesagt“

Studiengebühren schrecken also vom Studium ab. Insbesondere junge Menschen aus sog. sozial benachteiligten Verhältnissen. „Ach nee?!“ möchte man da als jahrelanger Studiengebührengegner eigentlich sagen. Für manche, insbesondere im CDU-geführten Bundesbildungsministerium, scheinen das aber tatsächlich Neuigkeiten zu sein. Oder jedenfalls Tatsachen, die man ungern so schwarz auf weiß – und dann auch noch durch eine selbst in Auftrag gegebene Studie – auf dem Tisch haben wollte. Weswegen man Schavan sie jetzt ja auch zurückhält, was unter anderem Till zu Recht kritisiert.

Die Erfolgsaussichten der Klage gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg dürfte durch diese Studie – wenn sie denn dann mal vollständig veröffentlicht wird und tatsächlich „hält was sie verspricht“ – kräftig gestiegen sein. Wenn man die Maßstäbe des Freiburger Verwaltungsgerichts aus dem damaligen Urteil ernst nimmt, darf genau das nämlich nicht passieren: Eine soziale Selektion durch Studiengebühren. Na dann warten wir mal gespannt, was der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim dazu zu sagen hat…

Ein Kommentar zu “„Wir haben’s ja gesagt“”

  1. GruenesFreiburg » Blog Archiv » Verwaltungsgerichtshof: Studiengebühren verfassungsmäßig

    […] soziale Hürden angeblich verhindernden Darlehensregelung. Dass dies kürzlich von einer Studie des Bundesbildungsministeriums jedenfalls in Zweifel gezogen wurde, scheint den VGH unbeeindruckt gelassen zu […]

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