Freiburger Alkoholverbote – 2:0 für die Freiheit
Großer Erfolg für den Freiburger akj und den Antragsteller John Philipp Thurn: Beide Freiburger Alkoholverbote wurden nach der Verhandlung am vergangenen Donnerstag heute vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt.
Der VGH folgte dabei hinsichtlich des Alkoholverbots im sog. „Bermuda-Dreieck“ der Argumentation des Antragstellers – dieses sei nicht zulässig, da mit dem Alkoholkonsum ein Verhalten verboten würde, das nicht regelmäßig in Gewalt münde:
„Es müssten danach hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass all diejenigen, die an den Wochenendnächten im Bermudadreieck mitgebrachten Alkohol konsumierten oder auch nur in Konsumabsicht mit sich führten, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch weder aufgrund der Lebenserfahrung, noch aufgrund polizeilicher Erhebungen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität im betroffenen Gebiet ausgegangen werden.“ (Pressemitteilung des VGH)
Der VGH verwies die Polizei – wie auch die GegnerInnen des Alkoholverbots immer argumentiert hatten – auf das Eingreifen im Einzelfall, welches schon durch das bestehende Polizeigesetz möglich ist. Die Entscheidung über ein Verbot schon im Vorfeld von Gewalttaten sei Sache des parlamentarischen Gesetzgebers – und nicht des städtischen Verordnungsgebers.
Auch hinsichtlich der sog. „Randgruppenverordnung“ folgte der VGH den Argumenten des Antragstellers: Dieses sei zu unbestimmt, die konkrete Entscheidung, ob ein bestimmtes Verhalten belästigend sei, könnte nicht durch eine abstrakte Regelung im Vorfeld ersetzt werden:
„Diese Reglung, so der VGH, sei zu unbestimmt. Den Normadressaten sei keine hinreichend eindeutige Abgrenzung zwischen dem verbotenen und dem erlaubten Verhalten möglich. Aus dem Wortlaut ergebe sich nicht, dass nur Belästigungen durch Gruppentrinker erfasst seien. Eine Prognose, ob die Auswirkungen des Alkohols geeignet sind, Dritte zu belästigen, könne erst durch den Polizeivollzugsbeamten an Ort und Stelle getroffen werden. Diese Feststellung kann durch eine abstraktgenerelle Regelung nicht ersetzt werden.“ (Pressemitteilung des VGH)
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der VGH nicht zugelassen – er sieht also offensichtlich keine „grundsätzliche Bedeutung“ der Sache – dagegen kann die Stadt innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung noch Nichtzulassungsbeschwerde erheben. Ihr ist davon wohl eher abzuraten.
Am 28. Juli 2009 um 11:10 Uhr
Ich hätte nicht gedacht, dass ich mich mal über baden-württembergische VG-Urteile freuen würde:-) Dank an Philipp!
Am 28. Juli 2009 um 13:00 Uhr
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5160506/mpdid=5181920/1qp8hzv/
Am 28. Juli 2009 um 16:33 Uhr
Salomon wohl unbelehrbar:
Nicht nur, dass man es schon beinahe als rechtsstaatsfeindlich bezeichnen könnte, wenn er eine klar rechtswidrige Verordnung „dennoch als richtig“ bezeichnet – nun muss er als Grüner OB die CDU/FDP-Regierung zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze auffordern? Ein wenig In-sich-Gehen und Nachdenken hätte da wohl nicht geschadet.
Ob die Fraktion wohl ausnahmsweise den Mumm hat dagegenzuhalten?
Am 28. Juli 2009 um 17:54 Uhr
Die Nachricht hat bei vielen an der Uni übrigens für Jubel gesorgt. Tenor: Jetzt gehen wir ins Bermudadreieck einen trinken, auch wenn wir das sonst nie tun. Das Ergebnis könnte sein, dass auf Grund der Begeisterung in den nächsten Tagen soviel los ist, dass dann das große Geheule wieder los geht.
Am 28. Juli 2009 um 19:48 Uhr
Bei Fudder gibts jetzt Reaktionen:
http://fudder.de/artikel/2009/07/28/alkoholverbot-gekippt-stimmen-zum-vgh-urteil/
Tenor bei Gerhard Frey: Irgendwas mussten wir doch tun und wir fanden es eigentlich weder toll noch waren wir überzeugt, dass es was bringt. Irgendwie habe ich das anders in Erinnerung. Einen Gegenvorschlag (inkl. Verbot für 1 Jahr) gabs auch erst bei der Verlängerung und erst als der abgelehnt wurde, gab es eine Spaltung (5 Gegenstimmen). Bei der ersten Entscheidung gab es nur eine Gegenstimme einer (ex-)Grünen.
Dieter Salomon findet sich übrigens in guter Gesellschaft mit unser aller Freund Sander…
Am 28. Juli 2009 um 20:54 Uhr
dass das urteil schon rechtskräftig sei, wie salomon (laut BZ) meint, stimmt übrigens auch nicht. das „bermuda“-verbot gilt also noch ein paar wochenenden.
wichtiger nächster schritt (auch) für bürgerrechtliche grüne in baden-württemberg: darauf hinwirken, dass die FDP nicht mitmacht bei dem von salomon und anderen geforderten landesgesetz, das solche polizeiverordnungen erlaubt. (denn sonst müsste dagegen wieder jemand prozessieren – nicht ohne chance, wenn man sich die rechtsprechung von BVerfG und BVerwG zu kampfhundeverordnungen ansieht, aber immerhin langwierig.)
Am 29. Juli 2009 um 01:27 Uhr
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,638879,00.html
Am 29. Juli 2009 um 10:51 Uhr
Das Thema ist jetzt als Gastkommentar von Thorsten auch auf blog.gruene-bw.de zu finden – wo der grüne Landesvorsitzende Daniel Mouratidis dann gleich mal drauf hingewiesen hat, dass sich die grüne Landtagsfraktion der Haltung Salomons angeschlossen hat. Kein kluger Schachzug.
Am 30. Juli 2009 um 19:53 Uhr
Dieter Salomon und die grüne Landtagsfraktion scheinen erhört zu werden: Laut BILD-“Zeitung“ will Innenminister Recht eine entsprechende gesetzliche Grundlage für Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen einführen.
Sehr schön, wenn Grüne die CDU bei der Einführung neuer Freiheitsbeschränkungen vor sich hertreiben. Echt klasse.
Ich hätte ja nicht geglaubt, dass ich das in einem solchen Zusammenhang mal von mir geben muss, aber: Da bleibt wohl nur die Hoffnung auf die FDP.
Am 3. August 2009 um 00:19 Uhr
[…] Freiburgs hatte er ein Alkoholverbot in der Innenstadt erlassen. Dieses wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof gekippt. Eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger Freiburgs, möchte man meinen. Was meint […]
Am 3. August 2009 um 11:06 Uhr
[…] Freiburgs hatte er ein Alkoholverbot in der Innenstadt erlassen. Dieses wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof gekippt. Eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger Freiburgs, möchte man meinen. Was meint […]
Am 3. August 2009 um 11:38 Uhr
Bei blog.gruene-bw.de gibt es noch einmal eine Reaktion von Brigitte Lösch:
Klingt irgendwie so, als sei die Generalermächtigung nur aus Versehen in die PM der Fraktion reingeraten – jedenfalls deutlich positiver.
Am 3. August 2009 um 12:01 Uhr
ja. eigenartig nur, dass das auch nach den presseberichten so lange niemand aus der fraktion gemerkt haben will. auch jetzt könnte es ja wenigstens eine offizielle pressemitteilung zur klarstellung geben.
weiß man eigentlich von der spd schon was?
Am 3. August 2009 um 13:06 Uhr
Uli Sckerl MdL äußert sich in einem eigenen Beitrag auf dem Blog der baden-württembergischen Grünen – und stellt klar, dass er keine Abkehr von der Bürgerrechtspolitik sieht.
Am 3. August 2009 um 14:02 Uhr
[…] 2: John Philipp Thurn kippt mit seiner Klage zwei Polizeiverordnungen der Stadt Freiburg – unter dem grünen OB […]
Am 11. August 2009 um 17:24 Uhr
[…] sich nach Presseberichten ja lebhaft für die Freiburger Verbotspolitik. Zum Weiterlesen: Gruenes Freiburg, Grüner Blog BW dort auch sehr engagierte Diskussion über Reaktionen auf grüner Landesebene. […]
Am 13. August 2009 um 12:01 Uhr
Klasse Urteil wie üblich, das Opfer d.h. die belästigten Bürger -wird wenig bis nicht beachtet, die Täter – die Randalierer und Säufer – freuen sich
Oppermann
Am 4. November 2009 um 15:36 Uhr
[…] Urteile des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs gegen die Freiburger Alkoholverbote sind rechtskräftig – wie der vom akj beauftragte Anwalt heute mitteilte, hat die Stadt […]
Am 16. März 2010 um 12:48 Uhr
[…] und hatte die eindeutige Kausalität zwischen Alkoholverbot und Gewaltbereitschaft für nicht gegeben erklärt, doch sowohl die Landesregierung wie Oberbürgermeister Dieter Salomon suchten nach Wegen einen […]